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Gedanken anlässlich
der Verleihung des Willy-Bauer-Preises am 12. Dezember 2002 in Wetzlar
von Hartmut Schulz Sehr geehrte Frau Staatssekretärin,
zunächst vielen Dank für die Worte der Anerkennung, wobei ich aber gestehen muss, dass ich mir nicht sicher war, wieweit diese Anerkennung mir zuzurechnen ist oder aber nicht einer Vielzahl weiterer Personen, mit denen ich in den vielen Jahren der zurückliegenden Zeit zusammengearbeitet habe, Ideen ausgetauscht, Initiativen entwickelt und umgesetzt habe; und diese Personen entstammen keineswegs alle dem Bereich des ehrenamtlichen Naturschutzes, waren bzw. sind aber von den Grundanliegen des Umwelt- und Naturschutzes überzeugt. So hat mich dann, als mir die Nachricht von der beabsichtigten Preisverleihung erreichte, eine Unsicherheit erfasst, ob ich ein würdiger Kandidat für einen Preis über herausragende Leistungen im vorrangig ehrenamtlichen Naturschutz sei und diese Unsicherheit hat mich bis heute nicht verlassen. Zur Beruhigung
meines Gewissens ergreife ich daher die Möglichkeit, den über
35 Jahre dauernden Zeitraum der Beschäftigung mit Naturschutzfragen
zu beleuchten; keine Angst, es wird keine 35 Jahre dauern, aber einige wenige
Minuten werde ich schon benötigen. Einige Daten wurden schon genannt,
auf die ich nicht mehr einzugehen brauche, oder nur in größerem Zusammenhang. Ein festes
Einstiegsdatum in die Naturschutzarbeit hat sich mir nicht aufgedrängt,
da bereits in der zweiten Hälfte der 60er Jahre verschiedene Mitwirkungen
entstanden, z. T. durch das sich schnell in den Vordergrund schiebende Interesse
an den heimischen Orchideen, meiner Leidenschaft, die bis heute angehalten
hat. Alle damals schon laufenden oder später entstehenden Aktivitäten
mit diesem Inhalt sind für mich von Interesse gewesen und aktiv begleitet
worden: Die Fortentwicklung
der Rasterkartierungen in Mitteleuropa mit dem Grundraster der TK 25, hier
insbesondere durch die Arbeiten des Arbeitskreises Heimische Orchideen (AHO)
in der DDR und von dort auf Baden-Württemberg übergreifend, von
Vogt und Künkele vorangetrieben (Ergebnisse 1973), schaffte erstmals
für Hessen einen Ansatzpunkt und eine Verpflichtung, Vergleichbares
zu erarbeiten. Diese Arbeiten begannen mit privaten Kartierungen ab Mitte
der sechziger und systematisch ab Mitte der siebziger Jahre durch den für
Hessen gegründeten AHO, der 1976 seine erste Kartierungsübersicht
herausbrachte. Farbig bebildert und von der Lesbarkeit so gelungen, dass
diese Broschüre für mehrere vergleichbare Arbeiten in anderen Bundesländern
als Vorlage gelten kann, hat das Land Hessen seinerzeit die Herausgabe finanziert,
wobei der AHO die Vorliebe der Politik für Buntes nutzen konnte, auch
wenn des Ministers Unterschrift erst nachträglich von ihm mit Murren
akzeptiert wurde und der zuständige Abteilungsleiter einen mächtigen
Rüffel einstecken musste. Die Gunst der Stunde hilft - wenn auch selten
dem Ehrenamt. Mit dieser Broschüre konnte der AHO einen kräftigen Mitgliederzuwachs erreichen, da Mitglieder für ihr Engagement etwas an Gegenleistung erwarten bzw. ihre eigene Leistung gewürdigt wissen wollen. Dennoch trat
nach dieser sektoral angelegten Arbeit eine gewisse Stagnation ein, nachdem
die Arbeit in der Umsetzung der Kartierungsergebnisse nicht richtig ins Laufen
kam. Sowohl der praktische Naturschutz im Sinne von Pflege- und Sicherungsmaßnahmen
als auch die Umsetzung in NSG-Ausweisungen hielt sich - vorsichtig gesagt
- in Grenzen, zumal dieser „Markt“ z. T. von anderen Verbänden besetzt
war. Insbesondere die geeignete Form der Pflege von Orchideenbiotopen führte
zu einer lang anhaltenden Diskussion, deren Spuren z. T. heute noch in
Pflegeplänen sichtbar sind. Es hatte sich ein tiefer Graben quer durch
die Orchideengemeinde gebildet, der sich im übrigen auch in anderen
Verbänden fortsetzte. Es ging kurz gesagt um die Schafbeweidung von
Kalkmagerrasen. Es ist natürlich verständlich (?), wenn ein Leiter
einer Orchideenexkursion seine Exkursion nach mühsamem Anmarsch mit
der Pracht „seiner“ blühenden Lieblinge verwöhnen oder entschädigen
möchte, plötzlich ein Halt an der Spitze Ungewöhnliches
signalisiert und dem Exkursionsleiter dann eine braune zertretene Fläche
ohne Gras oder Orchideen, dafür aber mit deutlichen Schafspuren versehen,
entgegenlächelt. Solche Schockerlebnisse muss es Mitte der 70er-Jahre
gehäuft gegeben haben, sodass sich in dieser Zeit eine „Anti-Schaf-Koalition“
bildete, die so viel Einfluss gewann, dass über einen längeren
Zeitraum ein generelles Beweidungsverbot für Kalkmagerrasen in den
entsprechenden Verordnungen bzw. Pflegeplänen festgeschrieben wurde.
Erst langsam konnte diese Situation überwunden werden; sie führte
aber dazu, dass der sehr sektoral angelegte Orchideenschutz einer breiteren
Betrachtung der Gesamtflora gewichen ist. Auf dieser Basis wurde die Gründung
der BVNH 1980 möglich und notwendig. Als jüngster und bisher kleinster
anerkannter Naturschutzverband gab es in der Entstehungsgeschichte einige
Schwierigkeiten, die sich erst nach der Anerkennung langsam milderten:
Zum einen natürlich war es die volle Anerkennung durch die etablierten
größeren Verbände, die bis heute noch nicht völlig
abgeschlossen ist. Zum anderen ist bis in die heutigen Tage hinein eine wirkliche
arbeitsteilige, aber koordinierte inhaltliche Vorgehensweise der Verbände
nicht abschließend erreicht, was zu Überschneidungen in den Arbeitsfeldern
und dem folgend zu fachlichem Streit - etwa über die wissenschaftliche
Tiefe der Naturschutzaktivitäten - führt. Ein Thema, das insbesondere
auch innerhalb der BVNH immer wieder für Dynamik sorgt - wie weit lässt
sich Wissenschaft und praktischer Naturschutz vor Ort vereinbaren bzw. wie
weit können die Botaniker und die Pflegetrupps gleichgesinnt wirken.
Diese Fragen haben innerhalb der BVNH mehrfach zu Absprengungen aus der Mitgliedschaft
und z. T. zu Fragen nach dem Fortbestand der BVNH geführt. Es gab also
reichlich zu tun, die Mannschaft des Schiffchens zusammen zu halten. Inzwischen
hat sich durch Diskussionen und Personenfluktuationen die Situation beruhigt.
Die BVNH widmet sich jetzt intensiv spezifisch botanisch angelegten Arbeiten
- u. a. Rote Liste, Artenschutzprogramm und FFH-Gebiete - und hat hierzu
dank hervorragender Fachleute in der Schriftleitung ein bundesweit anerkanntes
Publikationsorgan geschaffen, das - ähnlich wie bei dem AHO - zu einer
wesentlichen Stärkung und Vergrößerung der Mitgliedschaft
des Vereins geführt hat. Die Mitglieder wollen und müssen Anerkennung
für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erfahren! Vor allem auch die,
die den eher undankbaren Part der § 29-Tätigkeit vor Ort betreuen,
also die Regional- und Kreisvertreter bzw. die örtlichen Verbände,
die sich in der BVNH gebildet bzw. sich ihr angeschlossen haben. Meine Damen und Herren - ab 1970 kam der Preisträger auch beruflich mit dem Naturschutz in Verbindung. Es begannen im Rahmen der Regionalplanung Vorüberlegungen, wie Landschaftsplanung und insbesondere Rahmenplanung aussehen könnte. In intensiven Kontakten u. a. mit Herrn Olischläger in Kassel konnten erste Konzepte entwickelt werden, z. T. gegen Widerstände in den obersten Fachverwaltungen, die später aber als wichtige Elemente bei der Erstaufstellung der flächendeckenden Landschaftsrahmenpläne in Hessen dienten. 1976 war diese Arbeit nach einem ministeriellen Kraftakt vom damaligen Umweltminister beendet - eine Pionierleistung in der BRD, die für das erste Bundesnaturschutzgesetz sicherlich Anregungen gegeben hat. Die integrative
Zusammenführung von räumlicher Planung und Landschaftsrahmenplanung
führte daher in Hessen sehr früh zu einer ökologischen Ausrichtung
der Regionalplanung und Landesplanung, sicherlich nicht in dem heutigen
Selbstverständnis der Naturschutzverwaltung oder der Verbände,
wohl aber im Verhältnis zu anderen Bundesländern und vor allem
zu den seinerzeitigen fachlichen Planungen, die die Fläche betrafen.
Dort herrschte tiefe ökologische Ödnis, seien es wasserwirtschaftliche
Rahmenpläne, Straßenbauplanungen, Flurbereinigungen oder ähnliches
mehr. Insbesondere auch die kommunalen Planungen kannten 1970 i. d. R. noch
keine Gnade mit der Natur. Daher wurden mit der 1. Generation der Regionalplanung,
bei der der Preisträger mitwirkte, die kommenden Flächenausweisungen
auf die Hälfte reduziert- natürlich gegen heftigen Widerstand -,
die Fernstraßenplanungen des Bundes auf ein Drittel beschränkt
(bei gleich bleibender Verkehrsleistung), die wasserwirtschaftlichen Vorstellungen
in langen Diskussionen umweltverträglicher ausgerichtet, Trinkwasserentnahmen
limitiert und Lagerstättenabbau auf Landschafts- und Umweltverträglichkeit
hin abgeklopft. Selbst handfeste Kontroversen mit obersten Landespolitikern
waren, was z. B. Trinkwasserschutz angeht, zu bestehen. Es entstanden erste
Überlegungen zur Energieeinsparung und Abfallbewirtschaftung im Sinne
von Kreislaufwirtschaft. Für die Flurbereinigungsverfahren wurde mit
Herrn Pelzer an einem Musterbeispiel die landschaftspflegerische Begleitplanung
entwickelt - zunächst ebenfalls argwöhnisch aus Landwirtschaftsaugen
beobachtet, später als bundesweites Vorzeigeprojekt gehandelt (Gemarkung
Ahlersbach). Diese Aktivitäten setzten aber immer bilaterale Konsensbildungen
mit Fachkollegen voraus, die sich weit über das übliche Maß
hinaus engagierten und die in nicht unerheblichem Maße auch Konfliktbereitschaft
zeigen mussten. Nach der zweiten
Generation der Regionalpläne zeigten sich breit angelegte Wirkungen
dergestalt, dass die Fachplanungen sich auf eigenständige ökologische
Füße zu stellen begannen, wobei die bundesgesetzlichen Regelungen
natürlich ab der zweiten Hälfte der 70er-Jahre ein übriges
taten. Alles als Initialzündungen
für eine Verbesserung der fachlichen Planungen im Sinne heutiger
Nachhaltigkeitsdiskussionen. Und auch im Sinne eines gesellschaftlichen
Interessenausgleichs, da ja die Regionalplanung in ihrer politischen Ausprägung
der Regionalversammlung im Gegensatz zur fachlichen Planung diesen Abgleich
zu beachten und einzubinden hatte. Dennoch sind
bis heute Sachverhalte auch mit grundsätzlicher Bedeutung im Verhältnis
Naturschutz - Raumordnung und Fachplanungen noch nicht abschließend
geklärt bzw. entschieden:
Ich war deswegen
kein Anhänger der in den 90er-Jahren erfolgten Verselbständigung
der Landschaftsrahmenplanung. Sie hat zwar damit eine zweifellos enorme
fachliche Vertiefung erfahren, doch auch Züge dogmatischer Aussagen über
gesellschaftliches Verhalten notwendigerweise angenommen, die an einer solchen
Stelle nicht getroffen oder entschieden werden können. Gerade das inzwischen
entwickelte Nachhaltigkeitsprinzip macht dies deutlich. Ich erinnere an
meine obigen Aussagen zur Spezialisierung bestimmter Naturschutzaktivitäten;
Sektoralisierung lässt breit angelegte Bewertungen - und solche sind
die der Nachhaltigkeit - nicht zu. Daher müssen diese grundsätzlichen
Fragestellungen einer sinnvollen Zuständigkeits-Regelung bald entschieden
werden. Eine Streichung
zentraler Aufgabenstellungen der Umweltplanung, wie jetzt mit der Landschaftsrahmenplanung
in der Novelle zum HENatG geschehen, löst das Problem nicht. Ich möchte
es einmal so bewerten: Hier hat sich juristischer Sachverstand gegenüber
der politischen Bewertung durchgesetzt - leider! Ein Fehler, der sich, sollte
es so bleiben, bald deutlich bemerkbar machen wird. Die FFH-Problematik
hat in Hessen überdeutlich werden lassen, was geschieht, wenn keine
ausreichende Vorsorge in der Basisbewertung natur- und umweltrelevanter Daten
getroffen wurde. Dann reichen auch kaum noch die größten Anstrengungen
von ehrenamtlichem Naturschutz und Naturschutzverwaltung. Auch in diesem
Prozess wurde ja deutlich, wie sehr die beiden Seiten aufeinander angewiesen
sind. Daher auch hier wieder die deutliche Aufforderung, das Ehrenamt anders
zu bewerten als dies mit der letzten Novelle des HENatG geschehen ist. Mag sein, dass
das EU-Recht durch die Erweiterung des EU-Raumes eine nicht unwesentliche
Abschwächung in seiner Zielsetzung bzw. den Regelungen erfährt.
Das sollte uns aber im Eigeninteresse nicht davon abhalten, jetzt das eigene
Schutzniveau beizubehalten. Welche Vorteile ein hoher ökologischer
Standard auch volkswirtschaftlich bietet, lässt sich aktuell an dem
neu eröffneten Handel mit entsprechenden Werten erkennen. Unabhängig
von dem Wert für die Bevölkerung. Die Diskussion
um die Nutzung alternativer Energien, insbesondere der Windkraft, verdeutlicht
nochmals die Notwendigkeit, solche mehrschichtigen ökopolitischen Fragestellungen
wieder in den gesellschaftspolitischen Abwägungsprozess anzusiedeln
und nicht im fachsektoralen Bereich zu belassen. Dies bedeutet
für den amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutz zunächst einen
scheinbaren Bedeutungsverlust, beinhaltet aber auch die große Chance,
den Naturschutz aus seiner z. T. selbst bewirkten Isoliertheit herauszuführen.
Ich weiß, dass ich mit dieser Auffassung eher eine Mindermeinung vertrete,
beobachte aber auch, dass die Ursachenforschung über den derzeitigen
Zustand des ehrenamtlichen Naturschutzes noch nicht abgeschlossen ist. Wenn
sich Naturschutz im Sinne der Nachhaltigkeit als Teil des gesellschaftlichen
Zusammenlebens versteht, wäre ein wichtiger Schritt getan und meiner
Ansicht nach der Weg für mehr Anerkennung geebnet. Meine Damen
und Herren, jetzt ist es doch ein wenig länger geworden. Deswegen möchte
ich zum Schluss Dank sagen:
Schließlich
und nicht zuletzt meiner Familie und meiner Frau, die durch eigenes Interesse
meine Motivation immer wieder angefacht haben; auch wenn es manchmal schwierig
war, die Lust zum unmittelbaren Naturerlebnis gegen Schreibtischarbeit oder
Vereinsarbeit einzutauschen. Wenn dennoch
die damals 5jährige Tochter einen extrem seltenen Orchideenbestand
erkennen und dem Vater melden konnte, so weiß man, dass man wichtiges
in Sachen Naturverständnis an die jüngere Generation weitergeben
konnte. Auch hierfür
bin ich dankbar und auch den Freunden, die hierzu beigetragen haben, bei
gemeinsamen Fahrten und Spaziergängen. Ich danke für
Ihre Geduld und Aufmerksamkeit. |