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Thieme: Fließgewässerschutz oder Schutz der Menschen vor
den Fließgewässern. Ein Beitrag zur Diskussion um naturnahen
Wasserbau und Fließgewässer-Renaturierung
BNH 5, 63-69 (1992)
Zusammenfassung:
Wegen seiner negativen Auswirkungen
auf die Pflanzen- und Tierwelt und das Landschaftsbild ist der technische
Ausbau von Fließgewässern im Außenbereich durch das Hessische
Naturschutzgesetz verboten worden. Das Hessische Wassergesetz stellt die
Forderung, nicht naturnah ausgebaute Gewässer in einen naturnahen
Zustand zurückzuführen. Beide Gesetze lassen aber offen, inwieweit
die bisherigen Zielvorgaben des Gewässerausbaus - die Festlegung der
Gewässerufer und die Hochwasserfreilegung der Auenbereiche - fortbestehen
sollen.
Durch Verfahren des "naturnahen
Wasserbaus" können das Landschaftsbild und die Lebensbedingungen für
die Pflanzen- und Tierwelt an technisch ausgebauten Gewässerstrecken
verbessert werden, ohne die bisherigen Zielvorgaben des Gewässerausbaus
aufgeben zu müssen. Die bestehenden Naturschutz- und Wassergesetze
lassen die Interpretation zu, daß durch Anwendung dieser Verfahren
den Forderungen nach einem naturnahen Gewässerzustand entsprochen
werde. Diese Interpretation steht jedoch im Widerspruch zu den Festlegungen
im Regionalen Raumordnungsplan Südhessen: Dort wird den Erfordernissen
des Natur- und Grundwasserschutzes und der Erhaltung der natürlichen
Überschwemmungsgebiete (Gewässerauen) der Vorrang vor anderen
Nutzungsansprüchen eingeräumt. Damit werden die bisherigen Zielvorgaben
des Gewässerausbaus außer Kraft gesetzt.
Stellt man die Vor- und Nachteile
gegenwärtiger Nutzungen im Auenbereich einander gegenüber, so
ergibt sich, daß lediglich für bestehende Siedlungsflächen
die Beibehaltung von Hochwasserschutzmaßnahmen gerechtfertigt ist,
während die landwirtschaftliche Bewirtschaftung im Interesse des Gemeinwohls
auf die Erfordernisse der Gewässerrenaturierung abgestimmt werden
muß. Um dies zu erreichen, müssen gezielte Fördermaßnahmen
ergriffen werden, die als Kernstück der Gewässerrenaturierung
angesehen werden.
Vor dem Hintergrund der aktuellen
Entwicklungen im Bereich des Naturschutzes und der Agrarpolitik erscheinen
die vorgeschlagenen Renaturierungsmaßnahmen als realisierbar. |
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