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Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Hessen e.V. Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. (HGON) Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Hessen e.V.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hessischen Naturschutzrechts
Von der geäußerten Absicht der Landesregierung,
den Schutz der Schöpfung mit dem Gesetzentwurf nicht schwächen
zu wollen, ist die zur Anhörung vorgelegt Fassung weit entfernt. Im
Gegenteil:
Demgegenüber fallen die positiven Ansätze
im Gesetzentwurf spärlich aus. Zu begrüßen wäre zwar
die längst überfällige Integration der Naturparke in das
Naturschutzrecht, wenn sie nicht wegen der Ausnahmeregelung für alle
bestehenden Naturparke gänzlich folgenlos bliebe. Befürwortet
wird die Wiedereinführung der ehrenamtlichen Naturschutzwacht nach
ihrer Abschaffung im Rahmen des LFN-Reformprozesses.
Im Mittelpunkt unserer Kritik stehen die folgenden
Änderungen:
Angesichts nationaler wie internationaler Bekenntnisse
und Übereinkünfte zu weitergehendem Schutz der Natur und einem
dennoch fortschreitenden Schwund von Arten einhergehend mit stetig exponentiell
anwachsender Versiegelung von Flächen ist der vorgelegte Entwurf für
eine neues hessisches Naturschutzgesetz ein schwerer Rückschlag. Das
Ehrenamt, das den Naturschutz aufgrund staatlichen Versagens über
mehr als ein halbes Jahrhundert zu wesentlichen Teilen getragen hat, wird
mit diesem Entwurf brüskiert und verliert den letzten verbliebenen,
rechtlichen Rückhalt. Der weitreichende Rückzug des Staates aus
seiner Verantwortung gegenüber der Schöpfung wird zu weiterer
Demotivation und Frustration bei all jenen führen, die sich in ihrer
Freizeit dem Erhalt der Natur verschrieben haben und ihrem Engagement einen
Großteil ihres Lebens verschrieben haben. In den meisten Abschnitten
bleibt dieser Entwurf weit hinter dem Reichsnaturschutzgesetz aus dem Jahre
1935 zurück.
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